Notar in Hannover-Mitte: Häufige Fragen
Notarielle Tätigkeiten für Ihren individuellen Fall – qualitativ, schnell und verlässlich, Beratung inklusive.
Leistungen des Notars im Überblick
Der Beruf des Notars ist kein „Upgrade“ zur Anwaltschaft. In Niedersachsen sehen die Gesetze vor, dass für die Ernennung zum Notar die Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer Voraussetzung sein muss. Der Beruf des Notars ist völlig isoliert von der Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Beispielsweise können sich Anwaltsnotare nur in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwälte in Partnerschaften zusammenschließen. Das Notariat bleibt dagegen immer frei, unabhängig und ungebunden.
In den nördlichen Bundesländern dominiert das Anwaltsnotariat. Voraussetzung für die Ernennung ist die Zulassung als Rechtsanwalt, die auch eine gewisse Zeit ununterbrochen an einem Ort bestanden haben muss. Seit einigen Jahren fordert der Gesetzgeber zudem das Bestehen der notariellen Fachprüfung auf dem Niveau des zweiten Staatsexamens für Juristen. Notarstellen werden öffentlich ausgeschrieben und nach dem Grundsatz der Bestenauslese vergeben.
Notare und Rechtsanwälte sind auf spezialisierte Fachkräfte angewiesen. Viele Büros bilden selbst Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte aus. Die Tätigkeit in einem Notariat ist fordernd. Gesucht sind Bewerber mit großer Eigeninitiative, Sorgfalt und sicherem Umgang mit Menschen. Die Aufstiegs- und Entwicklungschancen sind vielfältig.
Der Gesetzgeber hat angeordnet, dass einige Verträge oder Erklärungen derart große Bedeutung haben, dass sie nicht ohne Beurkundung rechtswirksam werden. Der Notar übernimmt daher die Verantwortung für den Inhalt einer Urkunde und klärt die Beteiligten umfassend über Risiken auf. Die Beglaubigung ist dann ausreichend, wenn es darum geht, die Identität einer Person festzustellen, die eine bestimmte Erklärung abgibt.
In der Praxis führt das Verlesen von Urkunden dazu, dass der Notar und die Beteiligten unmittelbar vor der Unterschrift über den gesamten Inhalt der Urkunde reflektieren. So fallen Fehler oder regelungsbedürftige Lücken einfacher auf. Genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das Verlesen bei der Beurkundung als zentrale Amtspflicht des Notars festgeschrieben. Von dieser Pflicht kann der Notar nicht befreit werden.
Häufig herrscht folgende Vorstellung: Wer den Notar beauftragt, bezahlt ihn auch. Das ist so nicht korrekt. Grundsätzlich müssen alle Verfahrensbeteiligten dem Notar gegenüber für die Kosten aufkommen. Die Beteiligten können aber untereinander Absprachen darüber treffen, wer welche Kosten übernimmt. In vielen Fällen hat sich eine Praxis herausgebildet, die definiert, wie eine übliche Kostenverteilung aussehen kann.
Ja, das ist problemlos möglich. Der Notar aus Hannover ist aus berufsrechtlichen Gründen daran gehindert, stets nach München zu fahren und dort zu beurkunden. Entscheidend ist daher, dass die Urkunde in Hannover errichtet wird. Die daraus erwachsenden Rechtswirkungen treten überall in Deutschland oder sogar weltweit ein.